Möchten Sie in Deutschland mit Ihrem Holtkamper maximal 100 km/h fahren dürfen? Dann benötigen Sie eine „Tempo 100“-Ausnahmegenehmigung. Nicht jeder Holtkamper erfüllt diese Anforderung serienmäßig.
Für ältere Holtkamper-Faltanhänger sind unter anderem Stoßdämpfer erforderlich, um die deutschen Vorschriften zu erfüllen. Diese können bei Holtkamper-Modellen ab dem Baujahr 2003 eingebaut werden.
Darüber hinaus spielt das Alter der Reifen eine wichtige Rolle. Für die „Tempo 100“-Ausnahmegenehmigung dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein. Überprüfen Sie daher stets das Herstellungsdatum der Reifen, wenn Sie eine „Tempo 100“-Prüfung in Betracht ziehen.
Ob Ihr spezifischer Holtkamper für die Ausnahmegenehmigung in Frage kommt, hängt von der Ausführung und dem technischen Zustand des Klappanhängers ab. Die abschließende Prüfung für die „Tempo 100“-Ausnahmegenehmigung kann unter anderem beim TÜV oder bei DEKRA durchgeführt werden.
Besitzen Sie einen älteren Holtkamper und möchten Sie wissen, ob Stoßdämpfer eingebaut werden können? Dann wenden Sie sich bitte mit Angaben zum Modell, zum Baujahr und zur Fahrgestellnummer Ihres Klappanhängers an uns. So können wir prüfen, welche Möglichkeiten es für Ihren Holtkamper gibt.